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   OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00   

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https://dejure.org/2001,52184
OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00 (https://dejure.org/2001,52184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2001 - 10 U 231/00 (https://dejure.org/2001,52184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2001 - 10 U 231/00 (https://dejure.org/2001,52184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer abstrakten Unfallsituation wie die eines Fahrspurwechsels; Beweis des Verschuldens eines Unfallbeteiligten über Wegberechnungen und Zeitberechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
    Diese setzen einen typischen Geschehensablauf voraus, bei dem erfahrungsgemäß der Schadenserfolg auf ein fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist (vgl. dazu BGH NJW 96, 1828).
  • OLG Köln, 06.08.1986 - 13 U 55/86

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Gabelstapler auf dem Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
    Aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( VRS 74, 166 ff = DAR 88, 163) und OLG Stuttgart ( VRS 77, 342 ff ) lässt sich zu ihren Gunsten nichts ableiten.
  • OLG Karlsruhe, 02.12.1987 - 13 U 38/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
    Aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( VRS 74, 166 ff = DAR 88, 163) und OLG Stuttgart ( VRS 77, 342 ff ) lässt sich zu ihren Gunsten nichts ableiten.
  • OLG Stuttgart, 29.05.1989 - 2 U 216/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Überholspur der Autobahn und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
    Aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( VRS 74, 166 ff = DAR 88, 163) und OLG Stuttgart ( VRS 77, 342 ff ) lässt sich zu ihren Gunsten nichts ableiten.
  • OLG Celle, 17.09.1970 - 1 Ss 240/70
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
    Die Strecke, die der Nachfolgende bis zum Herabsetzen seiner Geschwindigkeit auf diejenige des Vordermannes noch aufholt, (ist) ebenso lang wie der Anhalteweg, den ein Fahrzeug benötigt, dessen Geschwindigkeit der Differenz zwischen der Geschwindigkeit des aufholenden Fahrzeugs und derjenigen des Vordermannes entspricht" (OLG Celle VRS 40, 218, 219; ebenso Bayer.ObLG VRS 36, 448, 449; Janis-zewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Aufl., § 5 StVO Rn. 38 ff).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08

    Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden

    (b) Einen vergleichbaren Eindruck vermittelt das Urteil des OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat - vom 23. März 2001 (10 U 231/00 juris).
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